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Krankenpflichtversicherung für Ausländer

Geschrieben von ivonne auf Februar 3, 2012
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altRückwirkend zum 01.01.2012 tritt ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung für Ausländer in Kraft. Demnach müssen ab sofort Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis sollte bei der örtlichen SGK-Stelle vorgezeigt werden. Sollten Sie eine ausländische Krankenversicherung haben, ist diese auch gültig. Auch diese müssen Sie bei der zuständigen SGK-Stelle vorweisen, damit dies registriert wird. Sollten Sie keine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie sich in der Türkei bei der SGK pflichtversichern.

 

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