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Neue Ikamet-Regelungen für Ausländer

Geschrieben von ivonne auf Mai 23, 2014
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Seit dem 01.04.2014 gelten in der Türkei neue Regelungen für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für die Türkei. Die bisher größte Änderung ist die Vorlagepflicht einer Krankenversicherung in der Türkei. Diese Krankenversicherung kann bei jedem Versicherungsmakler abgeschlossen werden. Natürlich helfen wir gern dabei. Die Gebühren hierfür richten sich je nach dem Alter des Versicherten.

Kunden aus der Europäischen Union können bei der staatlichen SGK Versicherung  unter Vorlage des Krankenversicherungsnachweises gemäß des Abkommens zwischen der Türkei und dem jeweiligen Europäischen Landes bei der staatlichen Versicherung registriert werden. Diese wird bei der Ausländerpolizei für die Erstellung der Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls akzeptiert. Jeder Antragsteller, der ein Tapu, also Grundbucheintrag, nachweisen kann, kann eine Aufenthaltsgenehmigung direkt für 1 Jahr beantragen.

 

 

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